Besserer Schutz von Rettungskräften

- Einsatzkräfte im Einsatz
- hochgeladen von Ralf Kothe
Heute wird das Gesetz zur Stärkung des Schutzes von Vollstreckungsbeamten und Rettungskräften verabschiedet. Hierzu die Thüringer Bundestagsabgeordnete Antje Tillmann:
„Das Gesetz sieht von der Union bereits seit Jahren geforderte Verbesserungen des strafrechtlichen Schutzes von Polizisten und Rettungskräften vor.
Mit Sorge betrachten wir, dass immer häufiger der Respekt gegenüber unseren Polizeibeamten und Rettungskräften nicht mehr gegeben ist.
Es wurde deshalb Zeit, dass der Gesetzentwurf zur Verbesserung des strafrechtlichen Schutzes von Polizisten und Rettungskräften verabschiedet wird. Durch den Beschluss sind die rund 900 aktiven Kameradinnen und Kameraden der Feuerwehr in Erfurt und die 210 Feuerwehrmänner und -frauen in Weimar nun besser vor Übergriffen geschützt. Hinzu kommen Polizisten, Mitarbeiter des Technischen Hilfswerks und Rettungssanitäter.
Bedauerlicherweise hat sich Thüringen bei diesem wichtigen Gesetz im Bundesrat enthalten. Ich halte das für ein fatales Signal für Menschen, die Sicherheit und Schutz für die Bürgerinnen und Bürger bringen und sich dabei selbst in Gefahr begeben.
Aktuell wird über eine Bundesratsinitiative diskutiert, die das sogenannte Gaffen unter Strafe stellen soll. Bisher macht sich nur strafbar, wer mit Gewalt oder durch Androhen von Gewalt Rettungsarbeiten nach einem Unfall behindert. Das wollen wir ändern und das Gaffen (und damit Behindern) unter Strafe stellen.“
Hintergrund
Zukünftig droht Angreifern nicht nur bei sogenannten Vollstreckungshandlungen wie Festnahmen eine Strafe, sondern bereits bei allgemeinen Diensthandlungen wie dem Streifengang und der Unfallaufnahme. Zusätzlich wird eine Mindeststrafe von drei Monaten eingeführt und der Kreis der besonders schweren Fälle erweitert. Trägt der Angreifer etwa eine Waffe bei sich, so droht auch dann eine besonders hohe Strafe, wenn er diese nicht verwenden wollte.
Autor:Ralf Kothe aus Sondershausen |
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