Verbraucherschutz und Rechte der Handwerksbetriebe werden gestärkt

- Handwerker im Einsatz
- hochgeladen von Ralf Kothe
Handwerker werden künftig nicht mehr pauschal für Folgekosten von Produktmängeln haften, die sie nicht zu vertreten haben. Über den Regress entlang der Lieferkette wird letztlich derjenige die Kosten des zusätzlich erforderlichen Aus- und Wiedereinbaus tragen, der dafür verantwortlich ist.
Dazu erklärt Bundestagsabgeordnete Antje Tillmann: „Mit dem „Gesetz zur Reform des Bauvertragsrechts“ stellt der Gesetzgeber die rechtlichen Rahmenbedingungen für Bauverträge auf ein neues und stabiles Fundament und beseitigen wirksam die Haftungsfalle für Handwerker.
Sachgerechter Interessenausgleich und mehr Rechtssicherheit
Fast immer ergeben sich während der Bauausführung gegenüber den Planungen Änderungswünsche. Aktuell wird oft darüber gestritten, ob die Änderung erforderlich ist und wer diese zu bezahlen hat. Diese Streitigkeiten während der Bauausführung führen häufig zu Baustillständen und langen Gerichtsverfahren mit negativen Folgen für Zeitplanung und Baukosten.
Künftig wird die einvernehmliche Lösung von solchen Konflikten erleichtert: Nach dem neuen Bauvertragsrecht führt ein Änderungswunsch des Bestellers, den er einseitig anordnen kann, unmittelbar zu einer Preisanpassung zugunsten des Bauunternehmers. Damit wird seine Liquidität sichergestellt und das Insolvenzrisiko verringert.
Schnelle Rechtsdurchsetzung
Durch die Schaffung von spezialisierten Baukammern an allen Landgerichten stellen wir sicher, dass künftig Streitfälle bei laufender Baustelle rasch und verbindlich geklärt werden können und so das Bauprojekt nicht gefährdet wird.
Verbraucherschutz wird gestärkt
Der Verbraucherschutz wird durch die gesetzliche Regelung des Verbraucherbauvertrags gestärkt. Bauunternehmer müssen Verbraucherbauherren vorab eine detaillierte Baubeschreibung zur Verfügung stellen, die Vertragsinhalt wird. So können Verbraucher realistisch vergleichen und sich für das qualitativ beste Angebot entscheiden. Damit sie die Entscheidung gründlich überdenken können, bekommen sie ein 14-tägiges Widerrufsrecht. Durch Begrenzung der Höhe von Abschlagszahlungen wird eine finanzielle Überforderung der Häuslebauer verhindert.
Im Ergebnis haben wir uns in der Koalition auf praktikable Regelungen verständigt, die sowohl den Interessen der Auftraggeber- wie auch der Auftragnehmerseite gerecht werden. Damit alle Betroffenen genug Zeit haben, sich darauf einzustellen, soll das Gesetz zum 1. Januar 2018 in Kraft treten.
Nach den Ergebnissen der jüngsten, auf einer Registerauswertung basierenden Handwerkszählung waren laut Thüringer Landesamt für Statistik im Jahre 2014 in Thüringen insgesamt 19.706 selbstständige Handwerksunternehmen tätig. In Erfurt gab es 1.261 Handwerksbetriebe mit insgesamt 9.276 Beschäftigten und einem Umsatz von rund 806 Mio. €.“
Autor:Ralf Kothe aus Sondershausen |
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