EU-Öko-Richtlinie
Der Energiesparstecker
Mit der Watt-Prozerei bei Staubsaugern (viel hilft viel) ist nun endgültig Schluss. Ab September 2017 durften nur noch Staubsauger mit einer Leistung von bis zu 900 Watt angeboten werden. Ab Juni diesen Jahres (2018) tritt die zweite Stufe des Energieeinsparungsgesetzes in Kraft. Das heißt für alle: Benutzungspflicht von Energiesparsteckern. Vereinbaren Sie schon rechtzeitig einen Termin bei ihrem Hauselektriker. Es könnte sonst leicht passieren, dass sie eine Woche lang nicht Staubsaugen...